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BGBl III 187/2012

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

187. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung

187. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung

Nach Mitteilung des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten des Königreichs der Niederlande hat die Volksrepublik China am 3. September 2012 nachstehende Notifikation zum Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (BGBl. Nr. 512/1988, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 92/2012) in Bezug auf die zentrale Behörde der Sonderverwaltungsregion Macao11 Kundgemacht in BGBl. III Nr. 165/2000. abgegeben:

„Die Amtssprachen der Sonderverwaltungsregion Macao sind Chinesisch und Portugiesisch. Die Bearbeitung von Anträgen im Rahmen des Übereinkommens würde beschleunigt werden, wenn die Anträge und sonstigen Schriftstücke, welche an die zentrale Behörde der Sonderverwaltungsregion Macao gerichtet sind, mit einer Übersetzung ins Chinesische oder Portugiesische begleitet werden könnten.“

Faymann

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