168. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Guatemala über die Förderung und den Schutz von Investitionen
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Guatemala über die Förderung und den Schutz von Investitionen
[Abkommen in deutscher Sprache siehe Anlagen]
[Abkommen in englischer Sprache siehe Anlagen]
[Abkommen in spanischer Sprache siehe Anlagen]
Die Notifikationen gemäß Art. 27 Abs. 1 des Abkommens wurden am 16. Februar bzw. 6. August 2012 vorgenommen; das Abkommen ist daher gemäß derselben Bestimmung mit 1. Oktober 2012 in Kraft getreten.
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Faymann
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