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BGBl III 169/2012

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

169. Protokoll zur Abänderung des am 30. Januar 1974 in Wien unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
(NR: GP XXIV RV 1896 AB 1929 S. 173. BR: AB 8801 S. 814.)

169. Protokoll zur Abänderung des am 30. Januar 1974 in Wien unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.

Protokoll zur Abänderung des am 30. Januar 1974 in Wien unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

[Protokoll in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]

Die Mitteilungen gemäß Art. II Abs. 1 des Protokolls wurden am 12. November bzw. 14. November 2012 abgegeben; das Protokoll ist somit gemäß dessen Art. II Abs. 2 am 14. November 2012 in Kraft getreten.

Anlage 1

Anlage 1 

Faymann

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