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BGBl II 298/2011

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

298. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Lehrpläne für Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten

298. Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur, mit der die Verordnung über die Lehrpläne für Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten geändert wird

Auf Grund

  1. 1. des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 242/1962, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 73/2011, insbesondere dessen §§ 6, 68a und 72, sowie
  2. 2. des § 7 Abs. 1 des Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetzes, BGBl. Nr. 244/1965, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 52/2009,

    wird verordnet:

Die Verordnung des Bundesministers für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten über die Lehrpläne für Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten, BGBl. II Nr. 302/1997, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 130/2009, wird wie folgt geändert:

1. In Art. 1 § 1 entfallen die Z 1, 4 und 11.

2. In § 5 wird nach Abs. 3 folgender Abs. 4 angefügt:

„(4) § 1 Z 1, 4 und 11 sowie die Anlagen 1.1.1, 1.1.4 und 1.3.1 treten hinsichtlich des I. Jahrganges mit Ablauf des 31. August 2011 und hinsichtlich der weiteren Jahrgänge jeweils mit Ablauf des 31. August der Folgejahre jahrgangsweise auslaufend außer Kraft. Hinsichtlich jener Höheren technischen Lehranstalten, an denen im Schuljahr 2010/2011 im I. Jahrgang schulversuchsweise bereits nicht mehr nach den genannten Anlagen unterrichtet wurde, treten die genannten Bestimmungen und Anlagen hinsichtlich des I. und II. Jahrganges mit Ablauf des 31. August 2011 und hinsichtlich der weiteren Jahrgänge jeweils mit Ablauf des 31. August der Folgejahre jahrgangsweise auslaufend außer Kraft.“

3. Die Anlagen 1.1.1, 1.1.4 und 1.3.1 entfallen.

Schmied

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