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BGBl II 123/2011

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

123. Verordnung: Änderung der Ausländerbeschäftigungsverordnung

123. Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, mit der die Ausländerbeschäftigungsverordnung geändert wird

Auf Grund des § 1 Abs. 4 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes - AuslBG, BGBl. Nr. 218/1975, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 135/2009, wird verordnet:

Die Ausländerbeschäftigungsverordnung - AuslBVO, BGBl. Nr. 609/1990, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 69/2011, wird wie folgt geändert:

§ 1 Z 13 lautet:

  1. „13. AusländerInnen, die Ehegatten, eingetragene PartnerInnen oder ledige Kinder bis zum vollendeten 21. Lebensjahr von Mitgliedern diplomatischer oder berufskonsularischer Vertretungen einschließlich ständiger Vertretungen bei zwischenstaatlichen Organisationen von Australien, Kanada und den Vereinigten Staaten von Amerika in der Republik Österreich sind und die mit diesen Mitgliedern im gemeinsamen Haushalt im Bundesgebiet leben, sofern die Angehörigen von Mitgliedern österreichischer diplomatischer oder berufskonsularischer Vertretungen einschließlich ständiger Vertretungen bei zwischenstaatlichen Organisationen in Australien, Kanada oder den Vereinigten Staaten von Amerika jeweils auf Basis der Gegenseitigkeit unter den gleichen Voraussetzungen eine Beschäftigung in diesen Staaten aufnehmen dürfen.“

Hundstorfer

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