122. Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA), mit der die Beerdigungskostenverordnung geändert wird
Auf Grund des § 18 Abs. 7 des Versicherungsaufsichtsgesetzes - VAG, BGBl. Nr. 569/1978, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 107/2010, wird verordnet:
Die Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde über die Festsetzung eines Höchstbetrages für gewöhnliche Beerdigungskosten (Beerdigungskostenverordnung), BGBl. II Nr. 600/2003, wird wie folgt geändert:
In § 1 erster Satz wird die Fundstelle „33/2003“ durch die Fundstelle „58/2010“ und der Betrag „6 000 Euro“ durch den Betrag „8 000 Euro“ ersetzt.
Pribil Ettl
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