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BGBl III 99/2011

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

99. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Moldau über die Zusammenarbeit im Bereich der Bekämpfung der Kriminalität

99. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Moldau über die Zusammenarbeit im Bereich der Bekämpfung der Kriminalität

[Abkommen in deutscher Sprache siehe Anlagen]

[Abkommen in moldauischer Sprache siehe Anlagen]

Die Mitteilungen gemäß Art. 18 Abs. 1 des Abkommens wurden am 12. November bzw. 7. Dezember 2010 abgegeben; das Abkommen ist gemäß seinem Art. 18 Abs. 1 mit 1. Februar 2011 in Kraft getreten.

Anlage 1

Anlage 1 

Anlage 2

Anlage 2 

Faymann

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