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BGBl III 98/2011

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

98. Abkommen zwischen der österreichischen Bundeswettbewerbsbehörde und dem Föderalen Antimonopoldienst (Russische Föderation) über die Zusammenarbeit im Bereich der Wettbewerbspolitik

98. Abkommen zwischen der österreichischen Bundeswettbewerbsbehörde und dem Föderalen Antimonopoldienst (Russische Föderation) über die Zusammenarbeit im Bereich der Wettbewerbspolitik

[Abkommen in deutscher Sprache siehe Anlagen]

[Abkommen in englischer Sprache siehe Anlagen]

[Abkommen in russischer Sprache siehe Anlagen]

Das Abkommen ist gemäß seinem Art. 11 Abs. 1 mit 19. Mai 2011 in Kraft getreten.

Anlage 1

Anlage 1 

Anlage 2

Anlage 2 

Anlage 3

Anlage 3 

Faymann

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