98. Abkommen zwischen der österreichischen Bundeswettbewerbsbehörde und dem Föderalen Antimonopoldienst (Russische Föderation) über die Zusammenarbeit im Bereich der Wettbewerbspolitik
[Abkommen in deutscher Sprache siehe Anlagen]
[Abkommen in englischer Sprache siehe Anlagen]
[Abkommen in russischer Sprache siehe Anlagen]
Das Abkommen ist gemäß seinem Art. 11 Abs. 1 mit 19. Mai 2011 in Kraft getreten.
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Faymann
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