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BGBl III 67/2011

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

67. Zusatzabkommen zu dem in Paris am 2. September 1949 unterzeichneten Allgemeinen Abkommen über die Privilegien und Immunitäten des Europarates, abgeschlossen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und dem Europarat betreffend das Verbindungsbüro des Europarates in Wien

67. Zusatzabkommen zu dem in Paris am 2. September 1949 unterzeichneten Allgemeinen Abkommen über die Privilegien und Immunitäten des Europarates, abgeschlossen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und dem Europarat betreffend das Verbindungsbüro des Europarates in Wien

[Zusatzabkommen in deutscher Sprache siehe Anlagen]

[Zusatzabkommen in englischer Sprache siehe Anlagen]

Das Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates gemäß § 1 Abs. 5 des Bundesgesetzes vom 14. Dezember 1977 über die Einräumung von Privilegien und Immunitäten an internationale Organisationen, BGBl. Nr. 677 idgF, wurde hergestellt. Die Mitteilungen gemäß Art. 4 des Zusatzabkommens wurden am 18. Februar bzw. 28. März 2011 abgegeben; das Zusatzabkommen ist gemäß derselben Bestimmung mit 1. April 2011 in Kraft getreten.

Anlage 1

Anlage 1 

Anlage 2

Anlage 2 

Faymann

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