66. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Multilateralen Abkommens ADN/M 002 gemäß Abschnitt 1.5.1 der Anlage zum ADN über die Beförderung von Heizöl, schwer und Rückstandsheizöl in Tankschiffen
Das Multilaterale Abkommen ADN/M 002 gemäß Abschnitt 1.5.1 der Anlage zum ADN über die Beförderung von Heizöl, schwer und Rückstandsheizöl in Tankschiffen (BGBl. III Nr. 38/2011) wurde von Frankreich am 18. April 2011 unterzeichnet.
Faymann
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