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BGBl II 348/2010

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

348. Verordnung: Änderung der Geschäftsordnung des Zivildienstrates beim Bundesministerium für Inneres

348. Verordnung der Bundesregierung, mit der die Verordnung der Bundesregierung über die Geschäftsordnung des Zivildienstrates beim Bundesministerium für Inneres geändert wird

Auf Grund der §§ 54 Abs. 1, 43 Abs. 2, 47 Abs. 1 bis 4, 48, 49, 50, 52 und 53 Zivildienstgesetz 1986 (ZDG), BGBl. Nr. 679/1986 (WV), zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 83/2010, wird verordnet:

Die Verordnung der Bundesregierung über die Geschäftsordnung des Zivildienstrates beim Bundesministerium für Inneres (GO-ZDR), BGBl. Nr. 706/1991, wird wie folgt geändert:

1. Im Titel der Verordnung, in § 1 Abs. 1 bis 4, in der Überschrift des § 2, § 2 Abs. 1, 3 Abs. 2 und 4, 4 Abs. 2, 3 und 5 (neu), 7 Abs. 2 Z 1 und 2, 8, 12 Abs. 1, 3 und 4, 13 Abs. 2, 14 Abs. 1 sowie 15 Z 2 und 4 wird das Wort „Zivildienstrat“ und das Wort „Zivildienstrates“ durch das Wort „Zivildienstbeschwerderat“ in der jeweils grammatikalisch richtigen Form ersetzt.

2. In § 2 Abs. 4 lautet:

„(4) Der Vorsitzende ist berechtigt, aus wichtigen Gründen ausnahmsweise dem zuständigen Senat von diesem zu entscheidende Fälle abzunehmen und sie einem anderen Senat zuzuweisen, wenn ein Senatsvorsitzender befangen ist und eine rechtzeitige Vertretung desselben nicht bewerkstelligt werden kann.“

3. In § 4 Abs. 3 entfällt die Wortfolge „insbesondere in Ausübung des Aufsichtsrechtes gemäß § 68 Abs. 2 bis 4 AVG“.

4. § 4 Abs. 5 entfällt und die Absatzbezeichnungen 6 bis 8 erhalten die Absatzbezeichnungen „5“ bis „7“.

5. In § 4 Abs. 5 (neu) entfällt die Wortfolge „, beginnend mit dem Jahr 1992,“.

6. In § 4 Abs. 6 (neu) entfällt der Klammerverweis „(§ 6 Abs. 3 ZDG)“.

7. In § 7 Abs. 2 wird der Strichpunkt am Ende der Z 1 durch das Wort „und“ und der Strichpunkt am Ende der Z 2 durch einen Punkt ersetzt und es entfallen die Z 3 und 4.

8. § 10 Abs. 5 und 6 entfallen.

9. In § 15 Z 5 wird der Verweis „§ 43 Abs. 2 Z 1 bis 4“ durch den Verweis „§ 43 Abs. 2 Z 1 und 2“ ersetzt.

10. § 16 Abs. 2 lautet:

„(2) Der Titel der Verordnung, § 1 Abs. 1 bis 4, die Überschrift des § 2, § 2 Abs. 1 und 4, 3 Abs. 2 und 4, 4 Abs. 2, 3, 5 (neu) bis 7 (neu), 7 Abs. 2 Z 1 und 2, 8, 12 Abs. 1, 3 und 4, 13 Abs. 2, 14 Abs. 1, 15 Z 2, 4 und 5 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 348/2010 treten mit 15. November 2010 in Kraft. Gleichzeitig treten die §§ 7 Abs. 2 Z 3 und 4, 10 Abs. 5 und 6 sowie 16 Abs. 3 in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 706/1991 außer Kraft.“

11. § 16 Abs. 3 entfällt.

Faymann Pröll Spindelegger Hundstorfer Heinisch-Hosek Fekter Bandion-Ortner Berlakovich Darabos Schmied Bures Marek Karl

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