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BGBl II 291/2010

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

291. Verordnung: Änderung der Kosmetikverordnung
[CELEX-Nr. 32009L0134, 32010L0003, 32010L0004]

291. Verordnung des Bundesministers für Gesundheit, mit der die Kosmetikverordnung geändert wird

Auf Grund des § 20 des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes - LMSVG, BGBl. I Nr. 13/2006, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 52/2009, wird verordnet:

Die Kosmetikverordnung, BGBl. II Nr. 375/1999, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 94/2010, wird wie folgt geändert:

1. § 5 Abs. 2 lautet:

„(2) Kosmetische Mittel, die den Stoff nach Anlage 2, Erster Teil, Nr. 209 enthalten, aber nicht den Anforderungen dieser Verordnung in der Fassung BGBl. II Nr. 291/2010 entsprechen, wohl aber in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 94/2010, dürfen noch bis 30. November 2010 in Verkehr gebracht werden.“

2. § 5 Abs. 4 lautet:

„(4) Kosmetische Mittel, die den Stoff nach Anlage 2, Erster Teil, Nr. 207, oder Anlage 3, Erster Teil, Nr. 58 enthalten, aber nicht den Anforderungen dieser Verordnung in der Fassung BGBl. II Nr. 291/2010 entsprechen, wohl aber in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 94/2010, dürfen noch bis 28. Februar 2011 in Verkehr gebracht werden.

3. Dem § 5 wird folgender Abs. 7 angefügt:

„(7) Kosmetische Mittel, die Stoffe nach Anlage 2, Erster Teil, Nr. 8, 8a, 9, 9a, 16, 22, 193, 202, 203, 205 und 208 oder nach Anlage 2, Zweiter Teil, Nr. 3, 4, 5, 6, 10, 11, 12, 16, 19, 20, 21, 22, 25, 26, 27, 31, 32, 33, 34, 35, 36, 37, 38, 39, 44, 48, 49, 50, 55 und 56 enthalten, die hinsichtlich der Angabe von Warnhinweisen nicht den Anforderungen dieser Verordnung in der Fassung BGBl. II Nr. 291/2010 entsprechen, wohl aber in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 94/2010, dürfen bis 31. Oktober 2011 hergestellt oder eingeführt und bis 31. Oktober 2012 in Verkehr gebracht werden.“

4. § 6 lautet:

§ 6. Durch diese Verordnung wird die Richtlinie 76/768/EWG , ABl. Nr. L 262 vom 27. September 1976, zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über kosmetische Mittel, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2010/4/EU , ABl. L Nr. 36 vom 9. Februar 2010, in österreichisches Recht umgesetzt.“

5. In Anlage 1 lautet die Nummer 450:

„Ätherische Öle der Verbena (Lippia citriodora Kunth.) und ihre Derivate, ausgenommen Verbena Absolue (CAS-Nr. 8024-12-2) bei Verwendung als Duftinhaltsstoff“

6. Fußnote 1) in Anlage 1 lautet:

1) Nummern entsprechend der Richtlinie 76/768/EWG , Anhang II, zuletzt geändert durch die RL 2010/4/EU.“

7. In Anlage 2 Erster Teil Nummer 190 wird die Stoffbezeichnung „Acid Yellow 9 Aluminium lake“ durch die Stoffbezeichnung „Acid Blue 9 Aluminium lake“ ersetzt.

8. In Anlage 2 Erster Teil Nummer 192 wird die Stoffbezeichnung „Acid Yellow 18 Aluminium lake“ durch die Stoffbezeichnung „Acid Red 18 Aluminium lake“ ersetzt.

9. In Anlage 2 Erster Teil Nummer 202 wird die Stoffbezeichnung „2 1,3-bis-(2,4-diaminophenoxy)propan“ durch die Stoffbezeichnung „1,3-bis-(2,4-diaminophenoxy)propan“ ersetzt.

10. In Anlage 2 Erster Teil Nummer 206 lautet die Stoffbezeichnung:

„Verbena Absolue (Lippia citriodora Kunth.)“

11. In Anlage 2 Erster Teil wird in Spalte f Buchstaben a und b der Nummern 8 und 8a die Wortfolge „Erzeugnis kann eine allergische Reaktion hervorrufen“ durch nachstehende Wortfolge ersetzt:

Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit ‚schwarzem Henna‘ können das Allergierisiko erhöhen.

Färben Sie Ihr Haar nicht,

— wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

— wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

— wenn eine temporäre Tätowierung mit ‚schwarzem Henna‘ bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.“

12. Anlage 2 Erster Teil Nummer 9 Spalte f lautet:

„a)

Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit ‚schwarzem Henna‘ können das Allergierisiko erhöhen.

Färben Sie Ihr Haar nicht,

— wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

— wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

— wenn eine temporäre Tätowierung mit ‚schwarzem Henna‘ bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.

Enthält Phenylendiamine (Toluylendiamine). Nicht zur Färbung von Wimpern und Augenbrauen verwenden.

b) Nur für gewerbliche Verwendung

Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit ‚schwarzem Henna‘ können das Allergierisiko erhöhen.

Färben Sie Ihr Haar nicht,

— wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

— wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

— wenn eine temporäre Tätowierung mit ‚schwarzem Henna‘ bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.

Enthält Phenylendiamine (Toluylendiamine). Geeignete Handschuhe tragen.“

13. Anlage 2 Erster Teil Nummer 9a Spalte f lautet:

„a)

Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit ‚schwarzem Henna‘ können das Allergierisiko erhöhen.

Färben Sie Ihr Haar nicht,

— wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

— wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

— wenn eine temporäre Tätowierung mit ‚schwarzem Henna‘ bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.

Enthält Phenylendiamine (Toluylendiamine). Nicht zur Färbung von Wimpern und Augenbrauen verwenden.

b) Nur für gewerbliche Verwendung

Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit ‚schwarzem Henna‘ können das Allergierisiko erhöhen.

Färben Sie Ihr Haar nicht,

— wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

— wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

— wenn eine temporäre Tätowierung mit ‚schwarzem Henna‘ bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.

Enthält Phenylendiamine (Toluylendiamine). Geeignete Handschuhe tragen.“

14. In Anlage 2 Erster Teil wird in Spalte f Buchstaben a und b der Nummern 8a und 9a wie folgt angefügt:

„Das Mischverhältnis muss auf dem Etikett angegeben werden.“

15. In Anlage 2 Erster Teil wird in Spalte f der Nummer 16 die Wortfolge „Erzeugnis kann eine allergische Reaktion hervorrufen“ durch nachstehende Wortfolge ersetzt:

Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit ‚schwarzem Henna‘ können das Allergierisiko erhöhen.

Färben Sie Ihr Haar nicht,

— wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

— wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

— wenn eine temporäre Tätowierung mit ‚schwarzem Henna‘ bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.“

16. In Anlage 2 Erster Teil wird in Spalte f Buchstabe a Z 1 und 2 der Nummer 22 wie folgt angefügt:

Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit ‚schwarzem Henna‘ können das Allergierisiko erhöhen.

Färben Sie Ihr Haar nicht,

— wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

— wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

— wenn eine temporäre Tätowierung mit ‚schwarzem Henna‘ bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.“

17. In Anlage 2 Erster Teil wird in Spalte f Buchstabe a der Nummern 202 und 203 die Wortfolge „Erzeugnis kann eine allergische Reaktion hervorrufen“ durch nachstehende Wortfolge ersetzt:

Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit ‚schwarzem Henna‘ können das Allergierisiko erhöhen.

Färben Sie Ihr Haar nicht,

— wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

— wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

— wenn eine temporäre Tätowierung mit ‚schwarzem Henna‘ bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.“

18. In Anlage 2 Erster Teil wird in Spalte f Buchstabe a der Nummern 193 und 205 wie folgt angefügt:

Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.

Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.

Dieses Produkts ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit ‚schwarzem Henna‘ können das Allergierisiko erhöhen.

Färben Sie Ihr Haar nicht,

— wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

— wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

— wenn eine temporäre Tätowierung mit ‚schwarzem Henna‘ bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.“

19. In Anlage 2 Zweiter Teil wird in Spalte f Buchstaben a und b der Nummer 3 die Wortfolge „Erzeugnis kann eine allergische Reaktion hervorrufen“ durch nachstehende Wortfolge ersetzt:

Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit ‚schwarzem Henna‘ können das Allergierisiko erhöhen.

Färben Sie Ihr Haar nicht,

— wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

— wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

— wenn eine temporäre Tätowierung mit ‚schwarzem Henna‘ bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.“

20. In Anlage 2 Zweiter Teil wird in Spalte f der Nummern 4, 20, 26, 32, 34, 35, 36, 37, 38, 39 und 44, wie folgt angefügt:

Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit ‚schwarzem Henna‘ können das Allergierisiko erhöhen.

Färben Sie Ihr Haar nicht,

— wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

— wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

— wenn eine temporäre Tätowierung mit ‚schwarzem Henna‘ bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.“

21. In Anlage 2 Zweiter Teil wird in Spalte f der Nummern 5, 6, 12, 19, 21, 22, 25 und 33 die Wortfolge „Erzeugnis kann eine allergische Reaktion hervorrufen“ durch nachstehende Wortfolge ersetzt:

Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit ‚schwarzem Henna‘ können das Allergierisiko erhöhen.

Färben Sie Ihr Haar nicht,

— wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

— wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

— wenn eine temporäre Tätowierung mit ‚schwarzem Henna‘ bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.“

22. In Anlage 2 Zweiter Teil wird in Spalte f Buchstabe a der Nummern 10, 11 und 16 die Wortfolge „Erzeugnis kann eine allergische Reaktion hervorrufen“ durch nachstehende Wortfolge ersetzt:

Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit ‚schwarzem Henna‘ können das Allergierisiko erhöhen.

Färben Sie Ihr Haar nicht,

— wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

— wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

— wenn eine temporäre Tätowierung mit ‚schwarzem Henna‘ bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.“

23. In Anlage 2 Zweiter Teil entfällt der Buchstabe b in Spalte f der Nummern 10, 11 und 16.

24. In Anlage 2 Zweiter Teil werden in Spalte f der Nummern 27, 48 und 56 folgende Buchstaben a und b angefügt:

„a)

Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit ‚schwarzem Henna‘ können das Allergierisiko erhöhen.

Färben Sie Ihr Haar nicht,

— wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

— wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

— wenn eine temporäre Tätowierung mit ‚schwarzem Henna‘ bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.

b)

Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit ‚schwarzem Henna‘ können das Allergierisiko erhöhen.

Färben Sie Ihr Haar nicht,

— wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

— wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

— wenn eine temporäre Tätowierung mit ‚schwarzem Henna‘ bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.“

25. In Anlage 2 Zweiter Teil wird in Spalte f Buchstabe a der Nummern 31, 49, 50 und 55 wie folgt angefügt:

Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit ‚schwarzem Henna‘ können das Allergierisiko erhöhen.

Färben Sie Ihr Haar nicht,

— wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

— wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

— wenn eine temporäre Tätowierung mit ‚schwarzem Henna‘ bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.“

26. In Anlage 2 Erster Teil werden folgende Nummern angefügt:

Lfd. Nr.

Stoff

Anwendungs-gebiet und/oder Verwendung

Einschrän-kungen Zulässige Höchstkon-zentration im kosmeti-schen Fertiger-zeugnis

Weitere

Einschränkungen und Anforderungen

Obliga-torische Angabe der Anwendungs-bedingungen und Warnhinweise

a

b

c

d

e

f

„207

Ethyl Lauroyl Arginate HCl (INCI)

Ethyl-Ν α -dodecanoyl- L-argininhydrochlorid

CAS-Nr. 60372-77-2

EG-Nr. 434-630-6

  1. a) Seife
  2. b) Antischuppen-shampoo
  3. c) Deso-dorierungsmittel, nicht sprühbar

0,8 %

Für einen anderen Zweck als die Hemmung der Vermehrung von Mikro-organismen im Erzeugnis. Dieser Zweck muss aus der Aufmachung des Erzeugnisses ersichtlich sein.

 

208

1-(ß-Aminoethyl) amino-4-(ß-hydroxyethyl)oxy-2-nitrobenzol und seine Salze

HC Orange Nr. 2

CAS-Nr. 85765-48-6

EINECS-Nr. 416-410-1

Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln

1,0 %

— Nicht zusammen mit nitrosierend wirkenden Systemen verwenden

— Höchstgehalt an Nitrosamin: 50 μg/kg

— In nitritfreien Behältern aufbewahren

Haarfärbe-mittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierun-gen mit „schwarzem Henna“ können das Allergierisiko erhöhen.

Färben Sie Ihr Haar nicht,

— wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

— wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

— wenn eine temporäre Tätowierung mit ‚schwarzem Henna‘ bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.

209

2-[(2-Methoxy-4-nitrophenyl)amino] ethanol und seine Salze 2-Hydroxyethylamino- 5-nitroanisole

CAS-Nr. 66095-81-6

EINECS-Nr. 266-138-0

Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln

0,2%“

— Nicht zusammen mit nitrosierend wirkenden Systemen verwenden

— Höchstgehalt an Nitrosamin: 50 μg/kg

— In nitritfreien Behältern aufbewahren“

 

27. In Anlage 2 Zweiter Teil entfallen die Nummern 26 und 29.

28. In Anlage 3 Erster Teil wird folgende Nummer angefügt:

Lfd. Nr.

Stoff

Zulässige Höchstkonzentration

Einschränkungen und Anforderungen

Obligatorische Angabe der Anwendungsbedingungen und Warnhinweise

a

b

c

d

e

„58

Ethyl Lauroyl Arginate HCl (INCI) (+)

Ethyl-Ν α -dodecanoyl-L-argininhydrochlorid

CAS-Nr. 60372-77-2

EG-Nr. 434-630-6

0,4 %

Nicht in Lippenmitteln, Mundmitteln und Sprays verwenden.“

 

29. Fußnote *) in Anlage 4 lautet:

„*) Nummern entsprechend der Richtlinie 76/768/EWG , Anhang VII, zuletzt geändert durch die RL 2010/4/EU.“

Stöger

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