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BGBl III 96/2010

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

96. Verwaltungsvereinbarung zur Durchführung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Republik Korea im Bereich der sozialen Sicherheit

96. Verwaltungsvereinbarung zur Durchführung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Republik Korea im Bereich der sozialen Sicherheit

Verwaltungsvereinbarung zur Durchführung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Republik Korea im Bereich der sozialen Sicherheit11 Kundgemacht in BGBl. III Nr. 83/2010.

[Durchführungsvereinbarung in deutscher Sprache siehe Anlagen]

[Durchführungsvereinbarung in englischer Sprache siehe Anlagen]

[Durchführungsvereinbarung in koreanischer Sprache siehe Anlagen]

Die Vereinbarung tritt gemäß ihrem Art. 8 am 1. Oktober 2010 in Kraft.

Anlage 1

Durchführungsvereinbarung in deutscher Sprache  

Anlage 2

Durchführungsvereinbarung in englischer Sprache 

Anlage 3

Durchführungsvereinbarung in koreanischer Sprache  

Faymann

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