96. Verwaltungsvereinbarung zur Durchführung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Republik Korea im Bereich der sozialen Sicherheit
Verwaltungsvereinbarung zur Durchführung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Republik Korea im Bereich der sozialen Sicherheit1
[Durchführungsvereinbarung in deutscher Sprache siehe Anlagen]
[Durchführungsvereinbarung in englischer Sprache siehe Anlagen]
[Durchführungsvereinbarung in koreanischer Sprache siehe Anlagen]
Die Vereinbarung tritt gemäß ihrem Art. 8 am 1. Oktober 2010 in Kraft.
Anlage 1
Durchführungsvereinbarung in deutscher Sprache
Anlage 2
Durchführungsvereinbarung in englischer Sprache
Anlage 3
Durchführungsvereinbarung in koreanischer Sprache
Faymann
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)