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BGBl III 83/2010

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

83. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Korea über soziale Sicherheit
(NR: GP XXIV RV 607 AB 719 S. 67. BR.: AB 8321 S. 785.)

83. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Korea über soziale Sicherheit

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.

Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Korea über soziale Sicherheit

[Abkommenstext in deutscher Sprache siehe Anlagen]

[Abkommenstext in englischer Sprache siehe Anlagen]

[Abkommenstext in koreanischer Sprache siehe Anlagen]

Die Mitteilungen gemäß Art. 24 Abs. 1 des Abkommens wurden am 7. Mai bzw. 9. Juli 2010 abgegeben; das Abkommen tritt somit gemäß derselben Bestimmung am 1. Oktober 2010 in Kraft.

Anlage 1

Abkommenstext in deutscher Sprache 

Anlage 2

Abkommenstext in englischer Sprache 

Anlage 3

Abkommenstext in koreanischer Sprache 

Faymann

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