83. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Korea über soziale Sicherheit
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Korea über soziale Sicherheit
[Abkommenstext in deutscher Sprache siehe Anlagen]
[Abkommenstext in englischer Sprache siehe Anlagen]
[Abkommenstext in koreanischer Sprache siehe Anlagen]
Die Mitteilungen gemäß Art. 24 Abs. 1 des Abkommens wurden am 7. Mai bzw. 9. Juli 2010 abgegeben; das Abkommen tritt somit gemäß derselben Bestimmung am 1. Oktober 2010 in Kraft.
Anlage 1
Abkommenstext in deutscher Sprache
Anlage 2
Abkommenstext in englischer Sprache
Anlage 3
Abkommenstext in koreanischer Sprache
Faymann
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