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BGBl III 97/2010

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

97. Protokoll zwischen der Republik Österreich und der Organisation der erdölexportierenden Länder zur Änderung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Organisation der erdölexportierenden Länder über den Amtssitz der Organisation der erdölexportierenden Länder
(NR: GP XXIV RV 344 AB 439 S. 46. BR: AB 8213 S. 779.)

97. Protokoll zwischen der Republik Österreich und der Organisation der erdölexportierenden Länder zur Änderung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Organisation der erdölexportierenden Länder über den Amtssitz der Organisation der erdölexportierenden Länder

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.

Protokoll zwischen der Republik Österreich und der Organisation der erdölexportierenden Länder zur Änderung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Organisation der erdölexportierenden Länder über den Amtssitz der Organisation der erdölexportierenden Länder

[Protokoll in deutscher Sprache siehe Anlagen]

[Protokoll in englischer Sprache siehe Anlagen]

Die Mitteilungen gemäß Abschnitt 13 des Protokolls wurden am 21. Dezember 2009 bzw. 23. Juli 2010 (eingelangt am 23. Juli 2010) abgegeben; das Protokoll tritt somit gemäß seinem Abschnitt 13 am 1. September 2010 in Kraft.

Anlage 1

Protokoll in deutscher Sprache 

Anlage 2

Protokoll in englischer Sprache 

Faymann

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