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BGBl III 77/2010

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

77. Kundmachung: Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgerechts

77. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgerechts

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat Portugal am 26. Juli 2010 seine zentrale Behörde111) Kundgemacht in BGBl. Nr. 606/1995, geändert durch BGBl. III Nr. 145/2006. gemäß Art. 2 des Europäischen Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgerechts (BGBl. Nr. 321/1985, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 23/2010) wie folgt geändert:

DIRECÇÃO-GERAL DE REINSERÇÃO SOCIAL

OF THE MINISTRY OF JUSTICE

Avenida Almirante Reis, 72

1150-020 LISBOA

Portugal

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