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BGBl III 145/2006

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

145. Kundmachung: Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgerechts

145. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgerechts

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat Portugal am 28. Juli 2006 seine zentrale Behörde111) Kundgemacht in BGBl. Nr. 606/1995 gemäß Art. 2 des Europäischen Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgerechts (BGBl. Nr. 321/1985, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 101/2006) wie folgt geändert:

INSTITUTO DE REINSERÇÃO SOCIAL

Unidade de Convençoes Internacionais (International Convention Section)

Av. Almirante Reis, 101, 7

1150-013 LISBAO

Portugal

Schüssel

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