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BGBl III 127/2010

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

127. Kundmachung: Korrekturen der dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen (ADN) beigefügten Verordnung

127. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend Korrekturen der dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen (ADN) beigefügten Verordnung

Auf Grund des § 5 Abs. 1 Z 6 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 2004 (BGBlG), BGBl. I Nr. 100/2003, wird kundgemacht:

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen vom 17. Februar 2010 sowie vom 30. September 2010 wurden die nachstehenden Korrekturen der dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen (ADN) beigefügten Verordnung (Kundgemacht in BGBl. III Nr. 67/2008, zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 18/2009) von den Vertragsparteien des Übereinkommens angenommen:

[Korrekturen der deutschen Sprachfassung (Übersetzung) siehe Anlagen]

[Korrekturen der französischen Sprachfassung (authentischer Wortlaut) siehe Anlagen]

Auf Grund des § 5 Abs. 2 BGBlG in Verbindung mit dem Beschluss des Nationalrats gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen (ADN), werden die Korrekturen der englischen und russischen Sprachfassung durch Auflage im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten kundgemacht.

Anlage 1

Korrekturen der deutschen Sprachfassung (Übersetzung) 

Anlage 2

Korrekturen der französischen Sprachfassung (authentischer Wortlaut) 

Faymann

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