126. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung des Fürstentums Liechtenstein betreffend die automatische Anerkennung von in Österreich zugelassenen bzw. registrierten Human- und Tierarzneimitteln in Liechtenstein
[Abkommenstext siehe Anlagen]
Die Mitteilungen gemäß Art. 10 Abs. 2 des Abkommens wurden am 27. Juli bzw. 27. September 2010 (eingelangt am 1. Oktober 2010) abgegeben; das Abkommen tritt daher gemäß derselben Bestimmung am 1. Dezember 2010 in Kraft.
Anlage 1
Faymann
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