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BGBl II 457/2009

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

457. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Bestimmung der Sicherheitsakademie (.SIAK) als Organisationseinheit, bei der die Flexibilisierungsklausel zur Anwendung gelangt

457. Verordnung der Bundesministerin für Inneres, mit der die Verordnung über die Bestimmung der Sicherheitsakademie (.SIAK) als Organisationseinheit, bei der die Flexibilisierungsklausel zur Anwendung gelangt, geändert wird

Auf Grund der §§ 17a und 17b des Bundeshaushaltsgesetzes, BGBl. Nr. 213/1986, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 78/2009, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet:

Die Verordnung des Bundesministers für Inneres über die Bestimmung der Sicherheitsakademie (.SIAK) als Organisationseinheit, bei der die Flexibilisierungsklausel zur Anwendung gelangt, BGBl. II Nr. 610/2003 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 391/2006, wird wie folgt geändert:

1. In § 2 wird die Zahl „2010“ durch die Zahl „2012“ ersetzt.

2. § 11 lautet:

§ 11. Beim Bundesminister für Inneres wurde mit Verordnung des Bundesministers für Inneres über die Bestimmung der Support-Unit Zentrales Melderegister (ZMR) als Organisationseinheit, bei der die Flexibilisierungsklausel zur Anwendung gelangt, BGBl. II Nr. 20/2003, in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 487/2006 ein Controlling-Beirat eingerichtet, dessen Aufgabenbereich und Geschäftsordnung mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2004 bis 31. Dezember 2013 auf die .SIAK ausgeweitet wird.“

3. Dem § 15 wird folgender Abs. 3 angefügt:

„(3) Die §§ 2 und 11 sowie die Anlage in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 457/2009 treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.“

4. Die Anlage wird ersetzt durch die Anlage dieser Verordnung.

Anlage 1

Anlage 1 

Fekter

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