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BGBl II 344/2009

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

344. Verordnung: Befristete Beschäftigung von Ausländern im Wintertourismus

344. Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz für die befristete Beschäftigung von Ausländern im Wintertourismus

Aufgrund des § 5 Abs. 1 Z 1 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes - AuslBG, BGBl. Nr. 218/1975, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 91/2009, wird verordnet:

§ 1. Für den Wirtschaftszweig Wintertourismus wird ein Kontingent von 350 für die befristete Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften festgelegt und auf die nachstehenden Bundesländer wie folgt aufgeteilt:

Kärnten: ..........

10

für die Beschäftigung in Gletscherregionen und deren Einzugsgebiet

Salzburg: …….

120

für die Beschäftigung in Gletscherregionen und deren Einzugsgebiet

Tirol: ………...

200

für die Beschäftigung in Gletscherregionen und deren Einzugsgebiet

Wien: …...........

20

für die Beschäftigung in Schaustellerbetrieben

§ 2. (1) Im Rahmen der genannten Kontingente dürfen während des gesamten zeitlichen Geltungs­bereiches dieser Verordnung Beschäftigungsbewilligungen erteilt werden, deren Geltungsdauer 25 Wochen nicht überschreiten und nicht nach dem 15. Mai 2010 enden darf.

(2) Staatsangehörige, die den Übergangsbestimmungen zur EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit unterliegen (§ 32a AuslBG), sind bei der Erteilung der Beschäftigungsbewilligungen zu bevorzugen.

§ 3. Diese Verordnung tritt mit 30. April 2010 außer Kraft.

Hundstorfer

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