295. Kundmachung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend, mit der das Verzeichnis der Benannten Stellen für Aufzüge und für Sicherheitsbauteile für Aufzüge der ASV 2008 aktualisiert wird
Auf Grund des § 71 Abs. 5 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 68/2008, in Verbindung mit § 9 Abs. 4 der Aufzüge-Sicherheitsverordnung 2008 - ASV 2008, BGBl. II Nr. 274/2008, geändert durch Kundmachung BGBl. II Nr. 494/2008, wird kundgemacht:
- 1. Das Verzeichnis der Benannten Stellen für Aufzüge und für Sicherheitsbauteile für Aufzüge wird in der als Anlage angeschlossenen Neufassung des Anhangs XV der Aufzüge-Sicherheitsverordnung 2008 - ASV 2008 mit Stand 2. September 2009 aufgeführt.
- 2. Mit dieser Kundmachung wird der gemeinschaftsrechtlichen Verpflichtung entsprochen, die sich aus Artikel 9 der Aufzüge-Richtlinie 95/16/EG , geändert durch die Richtlinie 2006/42/EG , ergibt.
Anlage
Mitterlehner
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