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BGBl II 136/2009

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

136. Verordnung: Änderung der Lebensmittel-Einzelhandelsverordnung

136. Verordnung des Bundesministers für Gesundheit, mit der die Lebensmittel-Einzelhandelsverordnung geändert wird

Auf Grund des § 12 des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes - LMSVG, BGBl. I Nr. 13/2006, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 121/2008, wird verordnet:

Die Lebensmittel-Einzelhandelsverordnung, BGBl. II Nr. 92/2006, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 213/2008, wird wie folgt geändert:

In § 4 werden folgende Abs. 3 und 4 angefügt:

„(3) Zur Deckung des Bedarfs eines anderen Betriebes ausgeübte Einzelhandelstätigkeiten von Betrieben, die Eier von Farmgeflügel eigener Haltung im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 nach Güte und Gewichtsklasse sortieren, stellen nur dann eine nebensächliche Tätigkeit auf lokaler Ebene von beschränktem Umfang im Sinne des Artikels 1 Abs. 5 lit. b sublit. ii der genannten Verordnung dar,

  1. 1. wenn die Anzahl der Legehennenplätze 2000 nicht überschreitet und
  2. 2. der belieferte Betrieb ein Einzelhandelsbetrieb ist, in dem
    1. a) die Eier als solche unmittelbar an den Endverbraucher abgegeben werden oder
    2. b) eine eventuelle weitere Verarbeitung im Sinne der genannten Verordnung nur auf direkten Wunsch des Endverbrauchers erfolgt oder
    3. c) die Eier zu Erzeugnissen weiterverarbeitet werden, die nicht dem Regelungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 unterliegen.

(4) Einzelhandelsbetriebe im Sinne des Abs. 3 haben die Anforderungen folgender Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 zu erfüllen:

  1. Anhang III, Abschnitt X, Kapitel I.“

Stöger

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