39. Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die Verordnung über die Ermächtigung des Leiters der Heeresforstverwaltung Allentsteig zu überplanmäßigen Ausgaben geändert wird
Auf Grund des § 17a Abs. 3 des Bundeshaushaltsgesetzes (BHG), BGBl. Nr. 213/1986, zuletzt geändert durch das Bundesetz BGBl. I Nr. 20/2008, wird verordnet:
Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Ermächtigung des Leiters der Heeresforstverwaltung Allentsteig zu überplanmäßigen Ausgaben, BGBl. II Nr. 466/2005, wird wie folgt geändert:
In § 1 wird nach der Wortfolge „BGBl. II Nr. 441/2005“ die Wortfolge „, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 477/2008“ eingefügt und wird die Wortfolge „ab 1. Jänner 2006“ durch die Wortfolge „bis 31. Dezember 2012“ ersetzt.
Pröll
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