vorheriges Dokument
nächstes Dokument

BGBl III 116/2009

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

116. Kundmachung: Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M206 gemäß Abschnitt 1.5.1 der Anlage A des ADR betreffend die besonderen Vorschriften für die Kennzeichnung von umweltgefährdenden Stoffen

116. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M206 gemäß Abschnitt 1.5.1 der Anlage A des ADR betreffend die besonderen Vorschriften für die Kennzeichnung von umweltgefährdenden Stoffen

Die Multilaterale Vereinbarung M206 gemäß Abschnitt 1.5.1 der Anlage A des ADR betreffend die besonderen Vorschriften für die Kennzeichnung von umweltgefährdenden Stoffen (BGBl. III Nr. 87/2009) wurde von nachstehenden ADR-Vertragsparteien unterzeichnet.

ADR-Vertragsparteien:

Datum der Unterzeichnung:

Italien

15. September 2009

Norwegen

14. August 2009

Faymann

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)