71. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M172 gemäß Abschnitt 1.5.1 ADR über die Beförderung bestimmter Abfälle, die gefährliche Güter enthalten
Die Multilaterale Vereinbarung M172 gemäß Abschnitt 1.5.1 ADR über die Beförderung bestimmter Abfälle, die gefährliche Güter enthalten (BGBl. III Nr. 26/2006) wurde von Ungarn am 11. März 2009 unterzeichnet.
Faymann
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