70. Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie der Republik Österreich und dem Ministerium für Verkehr und Kommunikation der Kirgisischen Republik über die grenzüberschreitende Beförderung von Gütern
[Vertragstext in deutscher Sprache siehe Anlagen]
[Vertragstext in englischer Sprache siehe Anlagen]
[Vertragstext in kirgisischer Sprache siehe Anlagen]
[Vertragstext in russischer Sprache siehe Anlagen]
Die Vereinbarung ist gemäß ihrem Art. 11 mit 25. Mai 2009 in Kraft getreten.
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Faymann
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