72. Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über die grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen nach Artikel 30 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen
[Abkommenstext siehe Anlage]
Die Mitteilungen gemäß Art. 16 des Abkommens wurden am 21. Jänner 2009 bzw. 4. Mai 2009 (eingelangt am 11. Mai 2009) abgegeben; das Abkommen tritt daher gemäß derselben Bestimmung mit 1. Juli 2009 in Kraft.
Anlage
Faymann
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)