19. Bundesgesetz, mit dem das Wachebediensteten-Hilfeleistungsgesetz geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Wachebediensteten-Hilfeleistungsgesetz (WHG), BGBl. Nr. 177/1992, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 117/2006, wird wie folgt geändert:
1. § 10a Abs. 1 Z 4 lautet:
- 4. Soldaten,
- a) die im Assistenzeinsatz gemäß § 2 Abs. 1 lit. b oder c des Wehrgesetzes 2001 (WG 2001), BGBl. I Nr. 146, zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit oder zur Hilfeleistung bei Elementarereignissen und Unglücksfällen außergewöhnlichen Umfanges eingesetzt werden,
- b) die im Flugdienst eingesetzt werden sowie Soldaten, die im Rahmen der allgemeinen Einsatzvorbereitung gemäß § 2 Abs. 3 WG 2001 mit einem Militärluftfahrzeug befördert werden,“
2. Dem § 14 wird folgender Abs. 13 angefügt:
„(13) § 10a Abs. 1 Z 4 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 19/2008 tritt mit 1. Jänner 2008 in Kraft.“
Fischer
Gusenbauer
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