477. Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung, mit der die Flexibilisierungsverordnung Heeresforstverwaltung Allentsteig geändert wird
Auf Grund der §§ 17a und 17b des Bundeshaushaltsgesetzes (BHG), BGBl. Nr. 213/1986, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 20/2008, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet:
Die Flexibilisierungsverordnung Heeresforstverwaltung Allentsteig, BGBl. II Nr. 441/2005, wird wie folgt geändert:
1. § 2 lautet:
„§ 2. Der Projektzeitraum beginnt mit 1. Jänner 2006 und endet mit Ablauf des 31. Dezember 2012.“
2. Im § 14 erhält der bisherige Text die Absatzbezeichnung „(1)“ und wird folgender Abs. 2 angefügt:
„(2) § 2 und das Projektprogramm in der Anlage, jeweils in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 477/2008, treten mit 1. Jänner 2009 in Kraft.“
3. Das Projektprogramm wird durch das in der Anlage beigeschlossene Projektprogramm ersetzt.
Anlage 1
Darabos
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