467. Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung, mit der die Verordnung über die Grundausbildung für die Verwendungsgruppen A 4 und A 5 sowie über die Facharbeiter-Aufstiegsausbildung geändert wird
Auf Grund der §§ 26 bis 31 und 149 Abs. 5 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl. Nr. 333, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 129/2008, wird verordnet:
Die Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung über die Grundausbildung für die Verwendungsgruppen A 4 und A 5 sowie über die Facharbeiter-Aufstiegsausbildung, BGBl. II Nr. 223/2007, wird wie folgt geändert:
1. In der Promulgationsklausel wird die Zitierung „BGBl. I Nr. 129/2006“ durch die Zitierung „BGBl. I Nr. 129/2008“ ersetzt.
2. Im § 10 Abs. 3 und 4 wird der Klammerausdruck „(Unteroffizierslehrgang)“ jeweils durch den Klammerausdruck „(Unteroffiziersausbildung)“ ersetzt.
3. Im § 12 wird nach Abs. 1 folgender Abs. 1a eingefügt:
„(1a) Die Promulgationsklausel und § 10, jeweils in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 467/2008, treten mit 1. Jänner 2009 in Kraft“.
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