251. Kundmachung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur über die Rechtspersönlichkeit von Gemeinden und Einrichtungen der Evangelischen Kirche sowie Namensänderungen derselben
Auf Grund des § 6 des Bundesgesetzes vom 6. Juli 1961, BGBl. Nr. 182, über äußere Rechtsverhältnisse der Evangelischen Kirche, wird kundgemacht:
- 1. Die „Vienna Community Church - VCC“ mit Sitz in 1010 Wien, Dorotheergasse 16, wurde mit Wirkung vom 22. Februar 2007 als Personalgemeinde der Evangelischen Kirche A.u.H.B. errichtet. Gemäß § 4 Abs. 1 leg.cit. genießt sie die Stellung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts.
- 2. Die Finnische Evangelische Gemeinde A.B. in Österreich mit Sitz in 1190 Wien, Börnergasse 16, wurde mit Wirkung vom 22. Februar 2007 als Personalgemeinde der Evangelischen Kirche A.B. errichtet. Gemäß § 4 Abs. 1 leg.cit. genießt sie die Stellung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts.
- 3. Die „Salzburg International Christian Church - SICC“ mit Sitz in 5020 Salzburg, Schwarzstraße 25, wurde mit Wirkung vom 1. März 2007 als Personalgemeinde der Evangelischen Kirche A.u.H.B. errichtet. Gemäß § 4 Abs. 1 leg.cit. genießt sie die Stellung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts.
- 4. Die „Afrikaanssprachige Evangelische Gemeinde in Wien“ mit Sitz in 1120 Wien, Hetzendorferstraße 99/11, wurde mit Wirkung vom 5. Dezember 2007 als Personalgemeinde der Evangelischen Kirche H.B. errichtet. Gemäß § 4 Abs. 1 leg.cit. genießt sie die Stellung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts.
- 5. Die Predigtstation Strasshof der Evangelischen Pfarrgemeinde Wien-Donaustadt wurde mit Wirkung vom 1. Jänner 2007 zur selbständigen Evangelischen Pfarrgemeinde A.B. Strasshof-Marchfeld erhoben. Gleichzeitig wurde sie aus der Diözese Wien aus- und in die Diözese Niederösterreich eingegliedert. Gemäß § 4 Abs. 1 leg.cit. genießt sie die Stellung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts.
- 6. Der Name der Evangelischen Pfarrgemeinde A.B. Unterhaus wurde mit Wirkung vom 10. Juli 2007 geändert in: Evangelische Pfarrgemeinde A.B. Unterhaus-Millstätter See.
- 7. Der Name der Evangelischen Pfarrgemeinde A.u.H.B. Klagenfurt-Ost wurde mit Wirkung vom 27. September 2007 geändert in: Evangelische Pfarrgemeinde A.u.H.B. Klagenfurt-Christuskirche.
- 8. Der Name der Evangelischen Pfarrgemeinde A.B. Stainz wurde mit Wirkung vom 12. November 2007 geändert in: Evangelische Pfarrgemeinde A.B. Stainz-Deutschlandsberg.
- 9. Der Name der Evangelischen Pfarrgemeinde A.u.H.B. Amstetten wurde mit Wirkung vom 22. Februar 2008 geändert in: Evangelische Pfarrgemeinde A.u.H.B. Amstetten-Waidhofen/Ybbs.
- 10. Der Name der Diakonie Wien, einer Einrichtung der Evangelischen Kirche, wurde mit Wirkung vom 3. März 2008 geändert in: Stadtdiakonie Wien.
Schmied
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