65. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Internationalen Kriminalpolizeilichen Organisation (ICPO - INTERPOL) über den Amtssitz der Interpol Anti-Korruptionsakademie in Österreich samt Anhang
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Anhang wird genehmigt.
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Internationalen Kriminalpolizeilichen Organisation (ICPO - INTERPOL) über den Amtssitz der Interpol Anti-Korruptionsakademie in Österreich samt Anhang
[deutscher Vertragstext siehe Anlagen]
[englischer Vertragstext siehe Anlagen]
Die Mitteilungen gemäß Art. 24 Abs. 1 des Abkommens wurden am 23. November 2007 bzw. 19. März 2008 abgegeben; das Abkommen tritt daher gemäß derselben Bestimmung mit 1. Juni 2008 in Kraft.
Anlage 1
Anlage 2
Gusenbauer
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