64. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und dem Schweizerischen Bundesrat bezüglich der Zusammenarbeit im Bereich der Sicherung des Luftraums gegen nichtmilitärische Bedrohungen aus der Luft
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und dem Schweizerischen Bundesrat bezüglich der Zusammenarbeit im Bereich der Sicherung des Luftraums gegen nichtmilitärische Bedrohungen aus der Luft
[Vertragstext siehe Anlage]
Die Mitteilungen gemäß Art. 13 Abs. 1 des Abkommens wurden am 16. April bzw. 29. April 2008 (eingelangt am 5. Mai 2008) abgegeben; das Abkommen tritt daher gemäß derselben Bestimmung mit 1. Juni 2008 in Kraft.
Anlage 1
Gusenbauer
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