66. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Mongolei über die gegenseitige Anerkennung von Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird genehmigt.
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Mongolei über die gegenseitige Anerkennung von Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich
[deutschsprachiger Abkommenstext siehe Anlagen]
[mongolischsprachiger Abkommenstext siehe Anlagen]
Die Mitteilungen gemäß Art. 8 Abs. 1 des Abkommens wurden am 23. Oktober 2006 bzw. 19. März 2008 (eingelangt am 21. März 2008) abgegeben; das Abkommen tritt daher gemäß derselben Bestimmung mit 1. Juni 2008 in Kraft.
Anlage 1
deutschsprachiger Abkommenstext
Anlage 2
mongolischsprachiger Abkommenstext
Gusenbauer
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