2. Siebenter Notenwechsel zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland zur Ergänzung der Anlage zu Artikel 5 Absatz 1 (Verzeichnis gleichwertiger Prüfungszeugnisse) des Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über die Zusammenarbeit in der beruflichen Bildung und über die gegenseitige Anerkennung der Gleichwertigkeit von beruflichen Prüfungszeugnissen1 mit der beiliegenden Form der Verzeichnisse gleichwertiger Prüfungszeugnisse
[Deutsche Eröffnungsnote siehe Anlagen]
[Österreichische Antwortnote siehe Anlagen]
[Liste zum Notenwechsel siehe Anlagen]
Die Mitteilungen über die Erfüllung der für das Inkrafttreten erforderlichen innerstaatlichen Voraussetzungen wurden am 30. August 2007 bzw. 11. Dezember 2007 abgegeben; der Notenwechsel ist mit 1. Jänner 2008 in Kraft getreten.
Anlage
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Gusenbauer
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