125. Sechster Notenwechsel zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland zur Ergänzung der Anlage zu Artikel 5 Absatz 1 (Verzeichnis gleichwertiger Prüfungszeugnisse) des Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über die Zusammenarbeit in der beruflichen Bildung und über die gegenseitige Anerkennung der Gleichwertigkeit von beruflichen Prüfungszeugnissen1 mit der beiliegenden Form der Verzeichnisse gleichwertiger Prüfungszeugnisse
[Deutsche Eröffnungsnote siehe Anlagen]
[Österreichische Antwortnote siehe Anlagen]
Der Notenwechsel ist mit 1. Februar 2006 in Kraft getreten.
Anlage
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Schüssel
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