341. Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend, mit der die Verordnung über die wissenschaftliche Berufsvorbildung und praktische Ausbildung einer Person, die mit der Leitung eines Kontrolllabors betraut ist, geändert wird
Auf Grund des § 70 Abs. 2 des Arzneimittelgesetzes, BGBl. Nr. 185/1983, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 153/2005 und die Bundesministeriengesetz-Novelle BGBl. I Nr. 6/2007, wird verordnet:
Die Verordnung über die wissenschaftliche Berufsvorbildung und praktische Ausbildung einer Person, die mit der Leitung eines Kontrolllabors betraut ist (KLVO 2005), BGBl. II Nr. 480/2004, wird wie folgt geändert:
Im § 3 Abs. 2 wird der Ausdruck „31. Dezember 2007“ durch den Ausdruck „31. Dezember 2009“ ersetzt.
Kdolsky
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