vorheriges Dokument
nächstes Dokument

BGBl II 312/2007

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

312. Verordnung: Festsetzung von Hundertsätzen für die Bemessung von Kaufkraftausgleichszulagen für im Ausland verwendete Beamte und Vertragsbedienstete des Bundes

312. Verordnung der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten über die Festsetzung von Hundertsätzen für die Bemessung von Kaufkraftausgleichszulagen für im Ausland verwendete Beamte und Vertragsbedienstete des Bundes

Auf Grund des § 21b Abs. 2 und 3 des Gehaltsgesetzes 1956, BGBl. Nr. 54, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 53/2007, wird im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst verordnet:

Für nachstehend angeführte Dienstorte im Ausland wird der Hundertsatz für die Bemessung von Kaufkraftausgleichszulagen nach § 21b Abs. 1 GehG für den Monat November 2007 jeweils wie folgt festgesetzt:

Plassnik

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)