vorheriges Dokument
nächstes Dokument

BGBl II 291/2007

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

291. Verordnung: Befristete Beschäftigung von Ausländern im Wintertourismus

291. Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit für die befristete Beschäftigung von Ausländern im Wintertourismus

Aufgrund des § 5 Abs. 1 Z 1 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes - AuslBG, BGBl. Nr. 218/1975, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 99/2006, wird verordnet:

§ 1. Für den Wirtschaftszweig Wintertourismus wird ein Kontingent von 870 für die befristete Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften festgelegt und auf die nachstehenden Bundesländer wie folgt aufgeteilt:

Kärnten:……

15

für die Beschäftigung in Gletscherregionen und deren Einzugsgebiet

Salzburg:…..

260

für die Beschäftigung in Gletscherregionen und deren Einzugsgebiet

Tirol:………

550

für die Beschäftigung in Gletscherregionen und deren Einzugsgebiet

Wien:………

45

für die Beschäftigung in Schaustellerbetrieben und auf Weihnachtsmärkten

§ 2. (1) Im Rahmen der genannten Kontingente dürfen während des gesamten zeitlichen Geltungs­bereiches dieser Verordnung Beschäftigungsbewilligungen erteilt werden, deren Geltungsdauer 25 Wochen nicht überschreiten und nicht nach dem 15. Mai 2008 enden darf.

(2) Staatsangehörige, die den Übergangsbestimmungen zur EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit unterliegen (§ 32a AuslBG), sind bei der Erteilung der Beschäftigungsbewilligungen zu bevorzugen.

§ 3. Diese Verordnung tritt mit 30. April 2008 außer Kraft.

Bartenstein

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)