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BGBl II 242/2007

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

242. Verordnung: Kurzfristige Beschäftigung ausländischer Erntehelfer in der Landwirtschaft

242. Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit für die kurzfristige Beschäftigung ausländischer Erntehelfer in der Landwirtschaft

Aufgrund des § 5 Abs. 1 Z 2 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG), BGBl. Nr. 218/1975, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 99/2006, wird verordnet:

§ 1. Für den Wirtschaftszweig Landwirtschaft im Bundesland Steiermark wird ein Kontingent in der Höhe von 500 für die kurzfristige Beschäftigung von ausländischen Erntehelfern festgelegt.

§ 2. (1) Im Rahmen dieses Kontingents dürfen während des gesamten zeitlichen Geltungsbereiches dieser Verordnung nach Ausschöpfung des mit Verordnung BGBl. II Nr. 73/2007 bereits zugeteilten Kontingents weitere Beschäftigungsbewilligungen erteilt werden, deren Geltungsdauer sechs Wochen nicht überschreiten und nicht nach dem 30. November 2007 enden darf.

(2) Staatsangehörige, die den Übergangsbestimmungen zur EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit unterliegen (§ 32a AuslBG), sind bei der Erteilung der Beschäftigungsbewilligungen zu bevorzugen.

§ 3. Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 30. November 2007 außer Kraft.

Bartenstein

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