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BGBl II 76/2007

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

76. Verordnung: Änderung der Verordnung über Ausnahmen vom Nachtfahrverbot für Fahrten im Rahmen des Kombinierten Verkehrs

76. Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie, mit der die Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr über Ausnahmen vom Nachtfahrverbot für Fahrten im Rahmen des Kombinierten Verkehrs geändert wird

Aufgrund des § 42 Abs. 7 StVO 1960, BGBl. Nr. 159, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 152/2006, wird verordnet:

Die Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr über Ausnahmen vom Nachtfahrverbot für Fahrten im Rahmen des Kombinierten Verkehrs, BGBl. Nr. 1027/1994, zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 99/2006, wird wie folgt geändert:

In § 1 Abs. 11 Z 1 und 2 wird die Wortfolge „Enns - Steyr, B 1 Wiener Straße bis Donaustraße“ jeweils durch die Wortfolge „Asten - St. Florian, B 1 Wiener Straße (Umfahrung) bis Hafen Enns“ ersetzt.

Faymann

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