76. Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie, mit der die Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr über Ausnahmen vom Nachtfahrverbot für Fahrten im Rahmen des Kombinierten Verkehrs geändert wird
Aufgrund des § 42 Abs. 7 StVO 1960, BGBl. Nr. 159, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 152/2006, wird verordnet:
Die Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr über Ausnahmen vom Nachtfahrverbot für Fahrten im Rahmen des Kombinierten Verkehrs, BGBl. Nr. 1027/1994, zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 99/2006, wird wie folgt geändert:
In § 1 Abs. 11 Z 1 und 2 wird die Wortfolge „Enns - Steyr, B 1 Wiener Straße bis Donaustraße“ jeweils durch die Wortfolge „Asten - St. Florian, B 1 Wiener Straße (Umfahrung) bis Hafen Enns“ ersetzt.
Faymann
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