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BGBl II 22/2007

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

22. Verordnung: Änderung der ÖPA-Flexibilisierungsverordnung

22. Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie, mit der die Verordnung über die Anwendung der Flexibilisierungsklausel beim Österreichischen Patentamt (ÖPA-Flexibilisierungsverordnung) geändert wird

Auf Grund der §§ 17a und 17b des Bundeshaushaltsgesetzes, BGBl. Nr. 213/1986, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 89/2006, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet:

Die Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie über die Anwendung der Flexibilisierungsklausel beim Österreichischen Patentamt (ÖPA-Flexibilisierungsverordnung), BGBl. II Nr. 472/2004, wird wie folgt geändert:

1. § 1 Abs. 1 lautet:

„(1) Als Organisationseinheit gemäß § 17a Abs. 1 des Bundeshaushaltsgesetzes, BGBl. Nr. 213/1986, in der jeweils geltenden Fassung, bei der die Flexibilisierungsklausel nach Maßgabe der §§ 17a und 17b des Bundeshaushaltsgesetzes und der in dieser Verordnung enthaltenen Bestimmungen zur Anwendung gelangt, wird das Österreichische Patentamt bestimmt.“

2. Im § 2 wird „2006“ durch „2010“ ersetzt.

3. Im § 11 Abs. 1 wird „2007“ durch „2011“ ersetzt.

4. Der bisherige Text des § 16 erhält die Absatzbezeichnung „(1)“. Ihm wird folgender Abs. 2 angefügt:

„(2) § 1 Abs. 1, §§ 2 und 11 Abs. 1, § 16, die Punkte 1.1, 1.3.b, 1.4, 3.1.a, 3.2.b, 3.2.e, 3.2.g und 4 bis 6 sowie die Anlage in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 22/2007 treten mit 1. Jänner 2007 in Kraft.“

5. Dem Punkt 1.1 der Anlage wird die Wortfolge „des geistigen Eigentums“ angefügt.

6. In Punkt 1.3.b der Anlage wird die Wortfolge „im Rahmen der Gemeinschaftspatentverordnung“ gestrichen.

7. Punkt 1.4 der Anlage lautet:

„Wahrnehmung der nationalen und internationalen Kompetenz des Österreichischen Patentamtes als Zentralbe­hörde für den gewerblichen Rechtsschutz im Interesse der Weiterentwicklung des Systems des gewerblichen Rechtsschutzes durch legistische Maßnahmen“

8. Punkt 3.1.a der Anlage lautet:

„Effektive und effiziente Verfahren sowohl bei Prüfung und Erteilung von Schutzrechten im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes als auch bei deren Rechtsdurchsetzung im Interesse der Anmelder und der Öffentlichkeit“

9. In Punkt 3.2.b der Anlage wird das Wort „Etablierung“ durch das Wort „Weiterentwicklung“ ersetzt.

10. Punkt 3.2.e der Anlage lautet:

„3.2.e Weiterer Ausbau der Maßnahmen zur Personalentwicklung“

11. Dem Punkt 3.2.g der Anlage wird angefügt:

„sowie der Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung zur Bedeutung gewerblicher Schutzrechte in der Öffentlichkeit“

12. Punkt 4 der Anlage lautet:

4. Leistungskennzahlen

  1. 4. a. Prozentsatz nationaler Markenanmeldungen mit mehr als zwei schriftlichen Zwischenerledigungen, die im Beobachtungszeitraum enderledigt wurden
  2. 4. b. Durchschnittlicher Zeitpunkt der Mitteilung vorläufiger Schutzverweigerungen bei internationalen Marken (Monate vor Ablauf der 1-Jahresfrist des Art. 5(2) MMA/MMP).
  3. 4. c. Verfahrensdauer betreffend Anträge zu aufrechten Schutzrechten im Patent- und Gebrauchsmusterbereich
  4. 4. d. Verfahrensdauer zwischen Referatsreife und Entscheidungsausfertigung im Beschwerde- und Nichtig­keitsverfahren
  5. 4. e. Prozentsatz der im Beobachtungszeitraum erledigten Patentanmeldungen mit mehr als 2 Vorbescheiden vor der Enderledigung
  6. 4. f. Prozentsatz der 1. Vorbescheide in prioritätslosen Patentverfahren innerhalb von 6 Monaten ab Einreichung im Österreichischen Patentamt im Sinne der Prüfung der angemeldeten Erfindung auf absolute Neuheit und in allen Gebieten der Technik
  7. 4. g. Prozentsatz der Recherchenberichte im Gebrauchsmusterverfahren innerhalb von 6 Monaten ab Einrei­chung im Österreichischen Patentamt
  8. 4. h. Durchschnittliche Dauer bis zur Erlassung des 1.Vorbescheides in Patentanmeldeverfahren (Monate) ab Ein­reichung im Österreichischen Patentamt
  9. 4. i. Prozentsatz der bei Ansuchen auf beschleunigte Erledigung in Patentangelegenheiten zeitgerecht ergangenen Erledigungen
  10. 4. j. Erfolgswirksame Einnahmen
  11. 4. k. Anzahl der beantworteten Anfragen außerhalb von Schutzrechtsverfahren
  12. 4. l. Anzahl der Schulungstage
  13. 4. m. Anzahl der Kurzkrankenstände
  14. 4. n. Anzahl der Informationsveranstaltungen und Seminare (im Haus bzw. außer Haus)
  15. 4. o. Anzahl der internationalen Kooperationsabkommen mit Institutionen auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes

 

Leistungskennzahl

2005

2006

2007

2008

2009

2010

4.a.

Prozentsatz nationaler Markenanmeldungen

mit mehr als zwei schriftlichen

Zwischenerledigun­gen, die im

Be­obach­tungszeit­raum enderledigt wurden

6

5,6

3,8

3,5

3,2

3

4.b.

Durchschnittlicher Zeitpunkt der Mitteilung vor­läufiger Schutz­verweigerungen bei internati­onalen Marken (Mo­nate vor Ablauf der 1-Jahres­frist des Art. 5(2) MMA/MMP)

  

2

3

4

5

4.c.

Verfahrensdauer betreffend Anträge zu auf­rechten Schutz­rechten im Patent- und Gebrauchsmuster­bereich (in Tagen)

  

112

104

96

86

4.d.

Verfahrensdauer zwischen Referatsreife und Ent­schei­dungs­aus­fertigung im Beschwerde - und Nichtigkeitsver­fahren

  

166

160

155

150

4.e.

Prozentsatz der im Beobachtungszeitraum erle­digten Pa­tent­an­meldungen mit mehr als 2 Vorbe­scheiden vor der End­erle­digung

31

29

15

14

13

12

4.f.

Prozentsatz der 1. Vorbescheide in prioritäts­losen Patent­ver­fah­ren innerhalb von 6 Monaten ab Ein­reichung im Öster­rei­chischen Patentamt im Sinne der Prüfung der an­gemel­deten Erfin­dung auf ab­solute Neuheit und in allen Gebieten der Technik

20

25

25

25

25

25

4.g.

Prozentsatz der Recherchenberichte im Gebrauchsmuster­ver­fah­ren innerhalb von 6 Mo­naten ab Einreichung im Öster­reichi­schen Patent­amt

18

22

25

25

25

25

4.h.

Durchschnittliche Dauer bis zur Erlassung des 1.Vorbescheides in Patentanmeldeverfahren (Mo­nate) ab Einreichung im Österrei­chischen Patent­amt

10

9

9

9

9

9

4.i.

Prozentsatz der bei Ansuchen auf beschleunigte Erledi­gung in Patentangelegenheiten zeitgerecht ergangenen Er­ledigun­gen

  

86

86

88

90

4.j.

Erfolgswirksame Einnahmen in Mio. €

28,529

29,029

31,320

31,661

31,877

32,214

4.k.

Anzahl der beantworteten Anfragen außerhalb von Schutz­rechts­verfahren

55.100

57.850

40.000

40.000

42.000

42.000

4.l.

Anzahl der Schulungstage

102

153

200

200

200

200

4.m.

Anzahl der Kurzkrankenstände

524

500

490

490

480

480

4.n.

Anzahl der Informationsveranstaltungen und Se­minare (im Haus bzw. außer Haus)

  

31

31

31

31

4.o.

Anzahl der internationalen Kooperationsab­kommen mit In­stituti­onen auf dem Gebiet des gewerblichen Rechts­schutzes

75

76

77

78

79

80

13. Punkt 5 der Anlage lautet:

5. Darstellung der im Projektzeitraum voraussichtlich erforderlichen Planstellen

Planstellenvorschau

Beamte/Verwgr.

2005

2006

2007

2008

2009

2010

A1

123

123

123

123

123

123

A2

17

17

17

17

17

17

A3

32

32

32

32

32

32

A4

0

0

0

0

0

0

A5

1

1

1

1

1

1

Summe Beamte

173

173

173

173

173

173

VB/EntlGr

 

V1

3

3

3

3

3

3

V2

3

3

3

3

3

3

V3

26

26

26

26

26

26

V4

5

5

5

5

5

5

VB-SV

2

2

2

2

2

2

Summe VB

39

39

39

39

39

39

Gesamtsumme

212

212

212

212

212

212

14. Der Punkt 6 der Anlage lautet:

6. Darstellung der im Projektzeitraum voraussichtlichen Ausgaben und Einnahmen

Ansatz

Erfolg in Euro

2005

erwarteter

Erfolg

in Euro
2006

2007
in Euro

2008
in Euro

2009
in Euro

2010
in Euro

1-65800 Perso-nalaus-gaben

9.970.988,30

10.856.311,13

11.017.000

11.400.000

11.800.000

12.200.000

1-65803 Anlagen

156.737,10

103.386,12

500.000

323.000

323.000

323.000

1-65807 Aufwen-dungen (gesetzl. Verpfl.)

535.004,07

432.617,43

509.000

515.000

520.000

525.000

1-65808 Aufwen-dungen

4.152.525,97

4.907.370,81

4.715.000

4.788.000

4.672.000

4.561.000

Summe Aus-gaben

14.815.255,44

16.299.685,49

16.741.000

17.026.000

17.315.000

17.609.000

Diffe-renz in %

 

10,02%

2,71%

1,70%

1,70%

1,70%

2-65804 Ge-bühren gemäß PatG und MSchG

29.261.126,18

31.498.259,89

31.291.000

31.632.000

31.848.000

32.185.000

2-65805 Sonstige erfolgs-wirk-same Ein-nahmen

21.325,08

7.939,34

26.000

26.000

26.000

26.000

2-65807 Be-stands-

wirk-same Ein-nahmen

5.400,00

0,00

3.000

3.000

3.000

3.000

Summe Ein-nahmen

29.287.851,26

31.506.199,23

31.320.000

31.661.000

31.877.000

32.214.000

Diffe-renz in %

 

7,57%

-0,59%

1,09%

0,68%

1,06%

Saldo

14.472.595,82

15.206.513,74

14.579.000

14.635.000

14.562.000

14.605.000

Diffe-renz

betrag in %

 

5,07%

-4,13%

0,38%

-0,50%

0,30%

Erläuterungen zu Punkt 6:

UT 0: Der Personalaufwand wurde auf Basis des aktuellen Personalstandes in Verbindung mit dem erwarteten Erfolg 2006 ermittelt. Ausgabenerhöhungen während des Projektzeitraumes, aufgrund dienst- und besol­dungsrechtlicher Veränderungen wurden soweit wie möglich einkalkuliert.

UT 3: Es wurde von einem stabilen Investitionsvolumen ausgegangen.

UT 7: Die gesetzlichen Verpflichtungen wurden in Verbindung mit den Personalausgaben sowie die Aufwands­entschädigung für Mitglieder des Obersten Patent- und Markensenats, welche nicht dem Personalstand des Österreichischen Patentamtes angehören, ausgehend vom voraussichtlichen Erfolg 2006, einkalkuliert.

UT 8: Bei den Aufwendungen wurden bestehende Wartungs-, Service-, Lizenz- und Mietverträge unter Berück­sichtigung größtmöglicher Einsparungspotenziale eingerechnet.

UT 4: Die zu erwartenden Einnahmen aus Verfahrens-, Schutzdauer- und sonstigen Gebühren wurden ausge­hend vom Trend der Anmeldungen, erteilten bzw. zu erteilenden Schutzrechten ermittelt.

UT 5: Als wesentlicher Faktor im Bereich der sonstigen erfolgswirksamen Einnahmen wurden die Kostenersätze der EU für Dienstreisen bei der Budgetierung berücksichtigt.

15. Die in der Anlage enthaltene „Beilage zu 2. Rechtsgrundlagen (Rechtsvorschriften auf dem Gebiete des gewerblichen Rechtsschutzes)“ wird durch die angeschlossene Fassung der „Anlage“ ersetzt.

Anlage

Anlage 

Faymann

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