76. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Lettland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird genehmigt.
[deutscher Vertragstext siehe Anlagen]
[englischer Vertragstext siehe Anlagen]
[lettischer Vertragstext siehe Anlagen]
Die Mitteilungen gemäß Art. 29 Abs. 1 des Abkommens wurden am 15. Juni 2006 bzw. 16. Mai 2007 abgegeben; das Abkommen ist daher gemäß seinem Art. 29 Abs. 2 am 16. Mai 2007 in Kraft getreten.
Anlage
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Gusenbauer
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