75. Protokoll zur Abänderung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Schweden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird genehmigt.
[deutscher Abkommenstext siehe Anlagen]
[schwedischer Abkommenstext siehe Anlagen]
Die Mitteilungen gemäß Art. 2 Abs. 1 des Protokolls wurden am 18. Dezember 2006 bzw. 16. Mai 2007 (eingelangt am 24. Mai 2007) abgegeben; das Protokoll ist daher gemäß seinem Art. 2 Abs. 2 am 23. Juni 2007 in Kraft getreten.
Anlage
Anlage
Gusenbauer
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