60. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Protokolls über die Schiedsklauseln
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Montenegro am 23. Oktober 2006 erklärt, sich rückwirkend mit 3. Juni 2006 weiterhin an das Protokoll über die Schiedsklauseln (BGBl. Nr. 57/1928, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 173/2002) gebunden zu erachten.
Gusenbauer
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