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BGBl III 59/2007

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

59. Kundamchung: Geltungsbereich des Abkommens zur Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche

59. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Abkommens zur Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Montenegro am 23. Oktober 2006 erklärt, sich rückwirkend mit 3. Juni 2006 weiterhin an das Abkommen zur Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche (BGBl. Nr. 343/1930, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 174/2002) gebunden zu erachten.

Gusenbauer

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