61. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Verminderung der Fälle mehrfacher Staatsangehörigkeit und über die Militärdienstpflicht in Fällen mehrfacher Staatsangehörigkeit
Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat Belgien, das das Übereinkommen über die Verminderung der Fälle mehrfacher Staatsangehörigkeit und über die Militärdienstpflicht in Fällen mehrfacher Staatsangehörigkeit (BGBl. Nr. 471/1975, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 186/2002) mit Wirkung vom 19. Juli 1991 ratifiziert hat1, am 27. April 2007 nachstehende Erklärung zu diesem Übereinkommen abgegeben:
Gemäß der Vereinbarung zur Auslegung von Art. 12 Abs. 2 des Übereinkommens, die von den Vertragsparteien des Übereinkommens angenommen und vom Generalsekretär am 2. April 2007 unterzeichnet wurde, kündigt das Königreich Belgien Kapitel I des Übereinkommens.
Die teilweise Kündigung des Übereinkommens wird mit 1. Mai 2008 wirksam.
Gusenbauer
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