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BGBl III 61/2007

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

61. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Verminderung der Fälle mehrfacher Staatsangehörigkeit und über die Militärdienstpflicht in Fällen mehrfacher Staatsangehörigkeit

61. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Verminderung der Fälle mehrfacher Staatsangehörigkeit und über die Militärdienstpflicht in Fällen mehrfacher Staatsangehörigkeit

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat Belgien, das das Übereinkommen über die Verminderung der Fälle mehrfacher Staatsangehörigkeit und über die Militärdienstpflicht in Fällen mehrfacher Staatsangehörigkeit (BGBl. Nr. 471/1975, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 186/2002) mit Wirkung vom 19. Juli 1991 ratifiziert hat111) Kundgemacht in BGBl. Nr. 385/1991., am 27. April 2007 nachstehende Erklärung zu diesem Übereinkommen abgegeben:

Gemäß der Vereinbarung zur Auslegung von Art. 12 Abs. 2 des Übereinkommens, die von den Vertragsparteien des Übereinkommens angenommen und vom Generalsekretär am 2. April 2007 unterzeichnet wurde, kündigt das Königreich Belgien Kapitel I des Übereinkommens.

Die teilweise Kündigung des Übereinkommens wird mit 1. Mai 2008 wirksam.

Gusenbauer

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