55. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Ungarn über die wechselseitige Vertretung beider Staaten durch ihre Vertretungsbehörden im Verfahren zur Erteilung von Visa
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages, dessen Art. 1 Abs. 1 verfassungsändernd ist, wird bei Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten mit Zweidrittelmehrheit genehmigt.
[Abkommenstext in deutscher Sprache (Übersetzung) siehe Anlagen]
[Abkommenstext in englischer Sprache siehe Anlagen]
Die Mitteilungen gemäß Art. 6 des Abkommens wurden am 3. April bzw. 26. April 2007 abgegeben; das Abkommen tritt daher gemäß derselben Bestimmung am 1. Mai 2007 in Kraft.
Anlage
Abkommenstext in deutscher Sprache (Übersetzung)
Anlage
Abkommenstext in englischer Sprache
Gusenbauer
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