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BGBl III 55/2007

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

55. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Ungarn über die wechselseitige Vertretung beider Staaten durch ihre Vertretungsbehörden im Verfahren zur Erteilung von Visa
(NR: GP XXIII RV 31 AB 45 S. 17. BR: AB 7677 S. 744.)

55. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Ungarn über die wechselseitige Vertretung beider Staaten durch ihre Vertretungsbehörden im Verfahren zur Erteilung von Visa

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages, dessen Art. 1 Abs. 1 verfassungsändernd ist, wird bei Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten mit Zweidrittelmehrheit genehmigt.

[Abkommenstext in deutscher Sprache (Übersetzung) siehe Anlagen]

[Abkommenstext in englischer Sprache siehe Anlagen]

Die Mitteilungen gemäß Art. 6 des Abkommens wurden am 3. April bzw. 26. April 2007 abgegeben; das Abkommen tritt daher gemäß derselben Bestimmung am 1. Mai 2007 in Kraft.

Anlage

Abkommenstext in deutscher Sprache (Übersetzung) 

Anlage

Abkommenstext in englischer Sprache  

Gusenbauer

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