54. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über den gegenseitigen Schutz von Verschlusssachen
[Abkommenstext siehe Anlagen]
Das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 13 Abs. 1 mit 1. Juni 2007 in Kraft.
Anlage
Gusenbauer
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